Unsere Leistungen

Unsere Praxis verfolgt einen ganzheitlichen Behandlungsansatz und bietet ein breites Spektrum an individuellen Gesundheitsleistungen.

Allgemein-medizin

Wir bieten eine generationsübergreifende medizinische Versorgung für die gesamte Familie.

Psyche

Wir verstehen die Wechselwirkungen zwischen Geist und körperlicher Verfassung in unserer ganzheitlichen Behandlung. 

Manuelle Medizin

Wir identifizieren und behandeln Funktionsstörungen des Bewegungsapparates auf Basis neuster Erkenntnisse.

Tauchmedizin

Wir überprüfen Ihre Tauch-Tauglichkeit für Freizeit- und Sporttauchen und beurteilen auch die individuelle Tauglichkeit.

Sportmedizin

Vom ATP-Tennisspieler bis zum Motor-Rennsportler wir widmen uns allen Fragen zur Behandlung und Leistungsfähigkeit.

Anästhesie

Wir behandeln und beraten  zielgerichtet bei Migräne sowie chronischen und akuten Schmerzen.

ACP-Therapie

Wir regen durch ACP-Therapie die Zellregeneration im Gewebe an um die körpereigene Heilung zu untestützen.

Vorsorgeleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten turnusmäßige Vorsorgeleistungen an. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden gerne vor:

Jugenduntersuchung (J1) zwischen dem 13. Und 14.LJ

  • Körperliche Untersuchung

  • Evaluierung des Impfstatus

  • Abschlussgespräch

Gesundheitsuntersuchung ab dem 35 LJ. alle 3 Jahre

  • Körperliche Untersuchung

  • Messung des Blutdrucks in Ruhe

  • Urinuntersuchung

  • Bestimmung von Gesamtcholesterin und Blutzucker

  • Abschlussgespräch

Ab dem 55. LJ und ab dem 65. LJ jeweils einmalig

  • Vorsorgekoloskopie (Darmspiegelung)

Hautkrebsscreening ab dem 35 LJ. alle 2 Jahre

  • Körperliche Untersuchung zur Kontrolle und zum Ausschluss einer Hautkrebserkrankung
  • Abschlussgespräch

Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 45 LJ. jedes Jahr

  • Körperliche Untersuchung
  • Messung des Blutdrucks in Ruhe
  • Prostatauntersuchung
  • Stuhlganguntersuchung
  • Abschlussgespräch

Vorsorge im Rahmen der privaten Krankenversicherungen (PKV)

Für eine individuellen Vorsorgetermin klären wir mit Ihnen in einer Eingangsberatung mögliche und gewünschte Leistungsinhalte, sowie deren Kostendeckung.

Das komplette Vorsorgeprogramm in unserer Praxis

Unser Programm verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst unter anderem:

  • Laboruntersuchungen
  • Gerätegestützte Herz-Kreislauf-Lungen-Diagnostik
  • Individuelle Untersuchungen computerbasiert mit modernsten Geräten
  • Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane, der  Schilddrüse und der Bauch- und Halsarterien
  • Standardisiertes Hautkrebs-Screening inklusive der Auflichtdermatoskopie

Welche Kosten werden erstattet und welche Vertragsbeziehungen gibt es?

Wenn Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, besteht zwischen Ihnen und dem Arzt ein Vertrag (Behandlungsvertrag); Leistungen, die der Arzt oder die Mitarbeiter in diesem Rahmen erbringen, werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Sofern Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, besteht ein weiteres, davon unabhängiges „Vertragsverhältnis“ mit Ihrer Versicherung (Versicherungsvertrag) und/oder Beihilfe zur Deckung der Kosten. Zu diesem Zweck reichen Sie nach Erhalt der Rechnung diese zur Erstattung an die Beihilfestelle und/oder Ihre private Krankenversicherung ein.

Es besteht also kein Vertrag zwischen dem Arzt und einer privaten Krankenkasse. Die Erstattung der privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen mit z.B. eventuellen Selbstbeteiligungen und/oder speziellen Vertragsausschlüssen erstatten dann je nach Einzelfall entweder die komplette oder nur Teile der Arztrechnung. In zahlreichen Verträgen wird die Erstattung bestimmter Leistungen durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfe ausgeschlossen. Sie sind als Patient jedoch nicht von der Pflicht befreit, die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Wonach muss abgerechnet werden?

Die gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der die ärztlichen Leistungen aufgelistet sind, stammt von 1996 und ist in vielen Fällen nicht mehr aktuell. Trotzdem ist der Arzt verpflichtet nach dieser Gebührenordnung abzurechnen, was gelegentlich zu Problemen führen kann. In zunehmendem Maße erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen nicht alle berechneten Gebührenpositionen. Deswegen bieten wir gerne an, dass Sie sich bei Fragen zur Abrechnung oder bei Problemen mit Ihrer Krankenversicherung an uns wenden können. Wir werden dann gemeinsam einen Weg suchen, Probleme und Fragen einvernehmlich zu lösen.